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psa-normen

gut zu wissen

Die Sicherheit der Mitarbeiter ist uns sehr wichtig. Im Vorfeld muss definiert werden, welchen Gefahren Personen ausgesetzt
sind. Hierzu ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet. Die Risikobeurteilung erfolgt in mehreren
Stufen. Diese sind: Ermittlung der Gefährdungen; Beurteilung der vorhandenen Schutzmaßnahmen; Festlegung der Maßnahmen;
Beurteilung der Wirksamkeit; Ausführung der Maßnahmen.

die neue psa-verordnung

Gemäß der neuen PSA-Verordnung VO (EU) 2016/245 wird die Bekleidung von Pionier Workwear konzipiert, hergestellt
und zertifiziert. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird die Bekleidung mit dem CE-Kennzeichen versehen.
Abhängig vom Gefährdungspotential am Arbeitsplatz klassifiziert sich die PSA-Kategorie.

Kategorie I
geringfügiges Risiko (z.B. Wetterschutzbekleidung). Diese Bekleidung bedarf keiner Zertifizierung und keinem
EG-Qualitätssicherungssystem.

Kategorie II
Jede PSA, die nicht in die Kategorie I oder III fällt. Diese Bekleidung unterliegt einer externen Prüfung, aber keinem
EG-Qualitätssicherungssystem.

Kategorie III
Hohes und tödliche Risiko und Gefahr von ernsten oder irreversiblen Gesundheitsschäden (z.B. Schweißer-, Hitze-, Störlicht-
bogen-, Chemikalienschutzbekleidung). Diese Bekleidung muss von einer externen Prüfstelle zertifiziert werden und unterliegt
einem EG-Qualitätssicherungssystem. Die Bekleidungen der Kategorie III tragen das CE-Kennzeichen.

Zu jedem Bekleidungsteil der Kategorie III wird eine Benutzerinformationsbroschüre beigefügt. Diese ist vor Benutzung der
Kleidung sorgfältig zu lesen und die Hinweise sind zu beachten. Die PSA-Modelle der Kategorie III von Pionier Workwear
werden mittels einer EG-Baumusterprüfung durch das unabhängige Institut STFI- Sächsisches Textil Forschungsinstitut e.V.
zertifiziert.

Individuelle Veredelungen der PSA-Bekleidung sind an vorgegebenen Positionen möglich.
Hier beraten wir Sie gerne.

Die psa-Normen

EN ISO 13688:2013 Allgemeine Anforderungen an die Schutzkleidung
Diese allgemeine Norm legt grundsätzliche Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Größen-
bezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie an die Informationen,
die der Hersteller mit der Schutzkleidung mitliefern muss, fest.

EN ISO 11611:2015 Schutzkleidung für Schweissen und verwandte Verfahren
Diese Art der Schutzkleidung kann zum Schweißen und ähnlichen Tätigkeiten verwendet werden. Sie schützt den Träger
gegen Schweißspritzer (kleine Spritzer geschmolzenen Materials), kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme
aus dem Lichtbogen.

Zwei Leistungsklassen:

Klasse 1 – Schützt gegen weniger gefährliche Schweißtechniken und Situationen, bei denen wenig Spritzer und Strahlungs-
wärme entstehen. Beständigkeit ≥ 15 Metalltropfen, Wärmedurchgang/Strahlung RHTI 24 ≥ 7 Sekunden

Klasse 2 – Schützt gegen gefährlichere Schweißtechniken und Situationen, die ein höheres Risiko von Spritzern und
Strahlungswärme beinhalten. Beständigkeit ≥ 25 Metalltropfen, Wärmedurchgang/Strahlung RHTI 24 ≥ 16 Sekunden
(A1) Begrenzte Flammenausbreitung, Oberflächenbeflammung
(A2) Begrenzte Flammenausbreitung, Kantenbeflammung
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